EN 50710: Norm für Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen

EN 50710: Norm für Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen

Die neue Norm für den Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen: EN 50710

 

 

 

Ein Gebäude zu schützen ist eine komplizierte Aufgabe. Zunehmende Sicherheitsansprüche, Gesetze und Vorschriften sind zu beachten. Hinzu kommt die stetig wachsende Komplexität durch technische Vernetzungs- und Überwachungsmöglichkeiten. Um Datenschutz und Cyber-Security zu gewährleisten, ist eine neue EU-Norm in Kraft getreten. Die EN 50710 definiert die Mindestanforderungen für die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten per Fernzugang.

 

Sei es bei der Installation, Inspektionen, Durchführung von Wartungsarbeiten oder Software-Updates. Selbst auf die besten und intelligentesten Brandschutzsysteme, Zutrittskontrollsysteme und Videoüberwachungsanlagen muss regelmäßig zugegriffen werden. Derzeit sind für solche Aufgaben oftmals Einsätze vor Ort durch Servicepersonal oder den Betreiber notwendig.

Technische Entwicklungen wie eine IP-Vernetzung bieten jedoch immer häufiger die Möglichkeit aus der Ferne auf solche Anlagen zuzugreifen. Ein Techniker kann so zum Beispiel jederzeit den Zustand einer Brandmelderzentrale beurteilen und bei Bedarf notwendige Eingriffe vornehmen. Bei einer Störung erhalten autorisierte Mitarbeiter Push-Nachrichten auf dem Smartphone oder Tablet.

Servicetechniker können ihre Einsätze vor Ort so optimal vorbereiten. Allerdings muss ein Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen hohen Ansprüchen gerecht werden. Zum einen müssen unbefugte Zugriffe sicher vermieden werden. Zum anderen dürfen auch bei Fehlern in der Bedienung keine Störungen oder Ausfälle verursacht werden. Ein wichtiger Faktor ist ebenfalls der Schutz sensibler Daten.

 

Einheitliche Regeln zur Verwendung von Fernzugriffsystemen

Folglich bietet es sich für Hersteller und Betreiber an, einheitliche Regeln zu definieren, um die notwendige Anwendungssicherheit zu erhalten. Nur fehlte ein solches Regelwerk bisher.

Die optimale Lösung wäre daher eine Norm für den Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen, die allen Beteiligten die nötige Rechtssicherheit gibt, um Fernzugriffsysteme störungsfrei und ohne Haftungsrisiken zu betreiben. 

Aus diesem Grund wurde die Norm prEN 50710 von den europäischen Normungsorganisationen CEN/CENELEC erarbeitet. Dabei trägt die deutsche Fassung der DIN EN 50710 den Titel „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“.  Die Norm gilt seit diesem Jahr europaweit für nahezu alle Sicherheitsanlagen.

Was ist die EN 50710?

Die neue EN 50710 definiert erstmals Anforderungen an Ferndienste für Brandschutz- und Sicherheitsanlagen. Sie ist am 26.07.2022 in Kraft getreten und muss bis zum 26.07.2024 umgesetzt sein. Das Regelwerk bezieht sich auf eine übergeordnete Norm, EN 16763. Diese Norm legt die Anforderungen für die Verwendung von Angeboten für den Fernzugriff auf Brandschutzsysteme und Sicherheitsanlage fest.

Die Norm EN 50710 definiert nun ab sofort detailliert den Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen. Neben einer Beschreibung von Anwendungsbereich, normativen Verweisungen sowie Definitionen, werden darin generelle Hinweise für alle Anlagentypen gegeben.

Der Errichter muss eine Risikobewertung durchführen, die Anwendungsbereich, zusätzliche Betreiberanforderungen und Gesetze zu Datenschutz und Cyber-Security berücksichtigen sollte.

Ein weiteres Thema ist die vertragliche Vereinbarung von Art und Umfang des Fernzugriffs zwischen Errichter und Betreiber der Anlage. Dazu zählen Definitionen zur sicheren Verbindung, Testszenarien vor Inbetriebnahme und der Schutz vor Missbrauch durch unbefugte Dritte.

 

Wen betrifft EN 50710?
  • Brandsicherheitsanlagen, Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Sicherheitsanlagen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, elektronische Zutrittskontrollsysteme, Perimeter-Überwachungsanlagen und Videoüberwachungsanlagen
  • Personen-Hilferufanlagen sowie
  • eine Kombination davon und
  • damit verbundene Managementsysteme
Anforderungen an Fernzugriffsysteme

Im neuen EN 50710 Regelwerk wurden außerdem allgemeine Kriterien an das Fernzugriffsystem und die Infrastruktur für den Fernzugang definiert. Wird zum Beispiel steuernd eingegriffen oder erfolgt eine Prüfung aus der Ferne, muss eine verantwortliche Person im Objekt anwesend zu sein. Diese kann notfalls Gegenmaßnahmen ergreifen, Alarme unterdrücken oder externe Geräte wie Sirenen auslösen. Zusätzlich ist festgelegt, wie die Infrastruktur des Fernzugangs zum Schutz vor Missbrauch abgesichert sein muss. Dabei werden Maßnahmen wie Authentifizierung, Verschlüsselung und Rückverfolgbarkeit aufgezählt.

Generell wird bei den technischen Anforderungen beim Fernzugriff zwischen lesenden, steuernden und schreibenden Funktionen unterschieden, da Sicherheitsanforderungen in dieser Reihenfolge zunehmen.

 

Aus Sicht von Schrack Seconet

Die Normen und Vorschriften ändern sich regelmäßig, so dass es für Nicht-Experten schwierig ist, alles im Blick zu behalten. Wir bei Schrack Seconet kennen die technischen Richtlinien, Vorschriften und Normen, die bei Brandmeldesystemen berücksichtigt werden müssen.

Die neue Norm EN 50710 legt erstmals einheitliche Kriterien für den Fernzugriff fest, die unsere Services in allen Geschäftsbereichen bereits erfüllen. So können auf Brandmeldesysteme nur über einen extra Server aus der Ferne zugegriffen werden. Sicherheits-Funktionen wie die Authentifizierung, Verschlüsselung und Rückverfolgbarkeit sind für die Angeboten von Integral Remote immer verfügbar. Auch entsprechen unsere vertraglichen Rahmenbedingungen und speziell geschultes Personal für die Nutzung der Fernwartungsdienste den Anforderungen der Normen.

„Remote Services“ können einen großen Mehrwert für Errichter und Betreiber von Sicherheitsanlagen bieten. Die Sicherheit und Reaktionsgeschwindigkeit steigen, da Störungen schneller erkannt und sofort Maßnahmen eingeleitet werden können. Ein einheitlicher Standard zur Nutzung dieser Services erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Geschäftspartnern und führt zu mehr Rechtssicherheit. Insbesondere dann, wenn sich die DIN EN 50710 als allgemein anerkanntes Regelwerk etabliert hat.

Wollen Sie mehr über die EN 50710 wissen und erfahren, wie Schrack Seconet den Anforderungen dieser Norm entspricht? Kontaktieren Sie unseren Experten: a.schober@schrack-seconet.com

Link:https://www.integral-evoxx.com/firealarm-digital/

(Header Photo: Thomas Topf/Cumulus)

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