Remote Access Conditions

 

  1. Für den Fall, dass die Schrack Seconet AG im Rahmen der Instandhaltung, Wartung oder Inspektion von gelieferten Anlagen (z.B. Brandmeldesystemen, Sicherheitssystemen oder Krankenhauskommunikationssystemen) oder im Rahmen der Errichtung oder Erweiterung von Anlagen auf diese Anlagen im Wege der elektronischen Datenübermittlung von einem anderen Ort aus zugreift („Fernzugriff“), gelten ausschließlich die nachstehenden Fernzugriffsbedingungen der Schrack Seconet AG.
  2. Der Umfang und Inhalt, der von der Schrack Seconet AG zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (z.B. Instandhaltungs-, Wartungs- und Inspektionsleistungen oder Errichtung bzw. Erweiterung von Anlagen) ergibt sich aus dem mit dem Kunden bzw. mit einem vom Kunden beauftragten Vertragspartner (z.B. Elektriker) jeweils bestehenden Vertragsverhältnis. Die gegenständlichen Fernzugriffsbedingungen regeln ausschließlich rechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem unter 1. erwähnten Fernzugriff ergeben.
  3. Der Kunde räumt der Schrack Seconet AG die erforderlichen Zugriffsrechte und Zugriffsmöglichkeiten ein, die die Schrack Seconet AG zur Durchführung des vereinbarten Fernzugriffs tatsächlich benötigt. Sollte sich im Zuge des Fernzugriffs herausstellen, dass ergänzende Zugriffsmöglichkeiten bzw. Zugriffsrechte zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Durchführung des Fernzugriffs zu ermöglichen, wird der Kunde der Schrack Seconet AG diese Zugriffsrechte und -möglichkeiten über entsprechende Aufforderung uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
  4. Trotz vereinbarter Möglichkeit eines Fernzugriffs ist die Schrack Seconet AG jederzeit dazu berechtigt, zur Erbringung vereinbarter Lieferungen oder Leistungen Mitarbeiter persönlich zum Kunden zu entsenden.
  5. Die Schrack Seconet AG wird den vereinbarten Fernzugriff ausschließlich von entsprechend qualifiziertem Personal durchführen lassen und dem Kunden über Aufforderung den Namen der jeweils tätigen Mitarbeiter mitteilen.
  6. Die Schrack Seconet AG wird über die Durchführung des vereinbarten Fernzugriffs die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) erforderlichen Protokolle erstellen und diese Protokolle entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahren (§ 14 Abs 2 Z 7 und 8 DSG).
  7. Die Schrack Seconet AG behält sich im Sinne der Nachvollziehbarkeit vor, den Fernzugriff aufzuzeichnen, zu dokumentieren und zu archivieren.
  8. Die Schrack Seconet AG wird ihr im Rahmen des Fernzugriffs bekannt gewordene personenbezogene Daten nur insofern verwenden bzw. aufbewahren als dies zur Erbringung des vertraglich vereinbarten Fernzugriffs erforderlich ist (§ 6 Abs 1 Z 5 DSG).
  9. Die Schrack Seconet AG wird von den ihr im Zuge des gegenständlichen Fernzugriffs eingeräumten Zugriffsrechten und Zugriffsmöglichkeiten auf das IT-System des Kunden nur in dem zur Durchführung des Fernzugriffs tatsächlich erforderlichen Umfang Gebrauch machen.
  10. Der Fernzugriff durch die Schrack Seconet AG erfolgt ausschließlich über entsprechend gesicherte Datenleitungen (VPN-Tunnel, Team Viewer, o. ä.) und ausschließlich in verschlüsselter Form.
  11. Der Kunde und die Schrack Seconet AG verpflichten sich dazu, ihre IT-Systeme durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen und den Einsatz entsprechender Sicherheitsprogramme (z.B. Firewalls) derart zu schützen, dass eine Schädigung des IT-Systems des jeweils anderen Vertragspartners durch schädigende Software (z.B. Viren) jederzeit bestmöglich verhindert wird. Sollte es zu einem Befall des IT-Systems eines Vertragspartners mit derartigen schädlichen Programen (z.B. Viren) kommen, verpflichten sich die Vertragsparteien dazu, die jeweils andere Vertragspartei umgehend über diesen Umstand zu informieren.
  12. Beide Vertragsparteien verpflichten sich dazu, ihnen aufgrund des Fernzugriffs zugängliche Informationen bzw. Daten über die jeweils andere Vertragspartei vertraulich zu behandeln, geheim zu halten und nicht an Dritte weiter zu geben.
  13. Sollte es durch den von der Schrack Seconet AG durchgeführten Fernzugriff zu Schäden am IT-System des Kunden kommen, haftet die Schrack Seconet AG für derartige Schäden nur im Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden, die auf einen Stillstand oder Ausfall des IT-Systems des Kunden zurückzuführen sind, für entgangenen Gewinn oder für reine Vermögensschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Help and contact
Schrack Seconet AG

Eibesbrunnergasse 18
1120 Vienna, Austria
Phone: +43 50 857
office@schrack-seconet.com

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