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hier klicken f�r mehr Infos... 2009-02-06
Doppelte Sicherheit durch neue Norm!
 
Erkennung und Alarmierung sind zwei im Falle eines Brandes notwendige Abläufe, die einander bedingen und ergänzen. Die Europäische Union hatte mit der EN 54-3 eine neue Richtlinie für die Alarmierung durch Sirenen und Sounder erlassen, diese ist mittlerweile in Österreich vom TRVB-Ausschuss in der TRVB S 123 auf heimische Verhältnisse adaptiert worden und seit September 2008 geltendes Recht.
 
Brandmelderzentrale und akustische Signalgeber teilen sich quasi die Arbeit. Das High-tech System BMZ überwacht die Räume und die Objekte, überprüft laufend die Verhältnisse und detektiert auffällige Ereignisse. Die Alarmierung erfolgt still an die jeweils zuständige Feuerwehr, welche dadurch rasch und konsequent reagieren kann. Die Information der Menschen im gegenständlichen Objekt findet mittels akustischer Signale, so genannter Sirenen und Sounder, statt. Durch dieses zweiteilige Verfahren können sowohl interne als auch externe Rettungs- und Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll umgesetzt werden.
 
In der EU existieren natürlich auch unterschiedliche Ansichten und Philosophien zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes und der notwendigen Alarmierung. Die EN 54-3 trägt dazu bei, unterschiedliche Standpunkte im Bereich des Mitteilungsmanagements bei einem Brandereignis anzugleichen, da etwa im mitteleuropäischen Raum und damit auch in Österreich keine normierte Reglung für den Einsatz akustischer Meldesignale bestand. „Diese Norm und mit ihr die entsprechende österreichische Regelung, die TRVB S 123, bringen natürlich doppelte Sicherheit“, erklärt Harald Kobermann, Produktmanager für Brandmeldesysteme. „Damit wurde der Einsatz von Sirenen und Sounder auch für Österreich genau geregelt“, so Kobermann.


 
 

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